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HomöopathieRechtlichesStand: 19. August 2010Autor: Onmeda-Redaktion Die in der Homöopathie eingesetzten Medikamente sind grundsätzlich dem Arzneimittelgesetz unterworfen. Das heißt: Homöopathische Medikamente sind analytisch zu prüfen, schädliche Wirkungen sind auszuschließen und die Herstellung nach einem vorgeschriebenen pharmazeutischen Verfahren (in diesem Fall das hahnemannsche Verfahren) muss gesichert sein. Mit einigen wenigen Ausnahmen haben homöopathische Arzneimittel jedoch eine Sonderstellung, weil bei ihnen keine Zulassung erfolgt, sondern nur eine Registrierung. Es ist nicht gestattet, die Heilanzeigen (Indikationen) vorher festzulegen und in der Packungsbeilage anzugeben, da sie individuell vom Arzt bei der Anwendung der Homöopathie zu bestimmen sind. Außerdem ist es nicht notwendig, die in der Homöopathie eingesetzten Arzneien wie schulmedizinische Medikamente auf Wirksamkeit zu überprüfen, weil eine einzelne Substanz bei verschiedenen Menschen unterschiedlich wirken kann. Als wissenschaftliches Erkenntnismaterial gilt in diesem Fall die wissenschaftlich aufbereitete Erfahrung, also all das, was Hahnemann und seine Nachfolger in umfangreichen Versuchsreihen erprobt und festgehalten haben. Lesen Sie in diesem Beitrag zum ThemaHomöopathieDas könnte Sie auch interessieren
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