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Impfen schützt – Teil 4:Autor: Onmeda-Redaktion KostenübernahmeDie Übernahme von Kosten für Impfungen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Für welche Impfungen die Kosten als Pflichtleistung von den Krankenkassen übernommen werden, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Die erste Schutzimpfungs-Richtlinie wurde am 30. November 2007 veröffentlicht und trat rückwirkend zum 1. Juli 2007 in Kraft. Vorher waren alle Schutzimpfungen freiwillige Leistungen der Krankenkassen. Jedoch wurden auch damals schon Kosten für die Impfungen, welche die STIKO empfohlen hat, in der Regel von den Kassen übernommen. Impfempfehlungen laut Schutzimpfungs-RichtlinieFolgende Impfungen sollen laut Schutzimpfungs-Richtlinie bei Säuglingen und Kindern durchgeführt werden (die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen):
Folgende Impfungen sollen laut Schutzimpfungs-Richtlinie bei Mädchen beziehungsweise Erwachsenen durchgeführt werden (die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen):
Einige Impfungen werden für bestimmte Risikogruppen von den Krankenkassen bezahlt. Hierzu gehören zum Beispiel:
Gibt es Ausnahmen?Die Krankenkassen müssen sich an die Schutzimpfungs-Richtlinie halten und die Kosten für die darin festgelegten Impfungen übernehmen. Es steht ihnen jedoch frei, weitere Kosten für Impfungen, wie Reiseimpfungen und andere Impfungen, die nicht Bestandteil der Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20 Absatz 1 SGB V sind, zu tragen. Wer sich impfen lassen möchte, sollte sich deshalb vorher bei seiner Kasse nach einer möglichen Kostenübernahme erkundigen. Lesen Sie im nächsten Teil der Serie Impfen schützt Wissenswertes zum Thema Reiseschutz. Quellen:Übersicht der empfohlenen Schutzimpfungen. Online-Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bmg.bund.de (Stand: 21. Mai 2010) Robert Koch-Institut: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut Juli 2010. Epidemiologisches Bulletin 33/2010 (Stand: Juli 2010) Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen (15. Oktober 2009) Robert Koch-Institut: STIKO zur Impfung nach Zeckenstich. Epidemiologisches Bulletin 15 / 2007 (Stand: April 2007) Halten Sie sich auf dem Laufenden: Abonnieren Sie jetzt unsere Gesundheits-Tipps – täglich neu im RSS-Feed. Das könnte Sie auch interessieren
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