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13.02.2013

Eine seriöse Apotheke fragt bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nach einem Rezept und berät den Kunden. Diese Regel gilt auch für Apotheken, die ausschließlich über den Versand verkaufen.
Seriöse Versandapotheken verlangen bei der Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente die postalische Zusendung eines Rezeptes. Außerdem sind sie gesetzlich zur telefonischen Kundenberatung verpflichtet. Darauf weist der IT-Branchenverband Bitkom hin. Die Hotline muss mit pharmazeutischem Fachpersonal besetzt sein. Oft gebe es zusätzlich eine Beratung per Mail oder Fax. Zudem sollten im Impressum der Versandapotheke alle wichtigen Informationen von der Adresse über den Namen des verantwortlichen Apothekers bis hin zur Telefonnummer, der Aufsichtsbehörde und der zuständigen Apothekenkammer aufgelistet sein.
Online finden Verbraucher eine Übersichtsliste aller derzeit rund 3.000 zugelassenen deutschen Versandapotheken. Es gibt dem Verband zufolge aber auch Apotheken aus bestimmten anderen europäischen Ländern mit einer Versanderlaubnis für Deutschland.
Ausschlaggebend für eine Bestellung bei einer Versandapotheke ist meist der Preis. Während Apotheken rezeptfreie Arzneimittel günstiger als vom Hersteller empfohlen abgeben dürfen, unterliegen verschreibungspflichtige Medikamente einer Preisbindung. Für das Einsenden von Rezepten gewähren Versandapotheken ihren Kunden oft Freiumschläge oder erstatten die Portokosten.
Berlin (dpa/tmn)
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