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29.11.2012

Nach schweren Krankheiten oder Unfällen müssen auch kleine Kinder in eine Reha-Klinik. Wollen Eltern sie begleiten, müssen sie die eigene Unterbringung oft selbst finanzieren – es sei denn, die Begleitung empfiehlt sich aus medizinischen Gründen.
Begleiten Eltern ihr Kind in die Reha, muss die Rentenversicherung die Kosten für die Unterbringung übernehmen. Das gilt zumindest dann, wenn medizinische Gründe für die Begleitung sprechen. Das hat das Sozialgericht Gießen entschieden, (Az.: S 4 R 284/11 ER), wie die Familienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
In dem Fall sollte ein achtjähriger Junge an einer Reha-Behandlung teilnehmen. Die Mutter wollte ihren Sohn gerne begleiten. Sie begründete dies damit, dass er sonst weitere gesundheitliche Probleme bekommen könnte. Ihr Kind habe starke Ängste und deswegen eine ambulante Psychotherapie begonnen. Der Kinderarzt hatte bescheinigt, dass der Kurerfolg bei Abwesenheit der Mutter gefährdet sei.
Die Rentenversicherung wollte die Kosten für die Unterbringung der Mutter dennoch nicht übernehmen. Dies sei nur bei Vorschulkindern und in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei schwerstbehinderten Kindern. Vor Gericht hatte die Mutter jedoch Erfolg. Medizinische Gründe reichten aus, um die Unterbringung einer Begleitperson zu ermöglichen, so die Richter. Der Stellungnahme des Kinderarztes komme besonderes Gewicht zu, da er als Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde über besondere Sachkunde verfüge.
Gießen (dpa/tmn)
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