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12.12.2012

Schöne weiße Zähne für wenig Geld – das versprachen die sogenannten Bleaching-Sets aus dem Drogeriemarkt. Eine neue EU-Verordnung verbietet diese aber.
Mittel zum Zähnebleichen, die Wasserstoffperoxid enthalten, dürfen Patienten nur noch in wenigen Ausnahmen selbst anwenden. In den allermeisten Fällen müssen sie für das sogenannte Bleaching in eine Zahnarztpraxis gehen. "Die Verwendung aller Produkte mit mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid-Gehalt ist seit Ende Oktober ausschließlich dem Zahnarzt vorbehalten", sagte Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer in Berlin. Das heißt: Nur der Zahnarzt darf sie einsetzen beziehungsweise einen qualifizierten Mitarbeiter seiner Praxis mit der Behandlung beauftragen.
Hintergrund ist eine Neufassung der EU-Kosmetik-Verordnung. Zuvor waren Bleichgele, -lacke oder -streifen mit einem Wasserstoffperoxid-Gehalt von bis zu 6 Prozent auch in Drogerien und Apotheken erhältlich. Nun muss auch die erste Anwendung des sogenannten Home-Bleachings, bei dem der Patient seine Zähne mehrmals zu Hause mit einem Aufheller behandelt, in einer Zahnarztpraxis erfolgen.
Welche Stärke der Zahnarzt einsetzt, hängt laut Oesterreich von der Erwartungshaltung des Patienten, seinem Alter und dem Verfärbungsgrad der Zähne ab. "Zähne dunkeln im Laufe der Zeit nach", sagt Oesterreich. Dafür gebe es mehrere Gründe: Der Zahnschmelz wird poröser, Farbstoffe aus Lebensmitteln wie beispielsweise Tee lagern sich in die Zahnhartsubstanz ein. Diese wird zudem mit den Jahren abgenutzt und damit dünner. Als Folge schimmert das Zahnbein gelblicher durch und die Zähne wirken durch den dunklen Hintergrund grauer. "Solche Effekte sind im Alter nicht zu vermeiden."
Daher lasse sich nicht jede Helligkeit zu jeder Zeit erreichen. "Man sollte sein Alter in vielen Bereichen, auch bei den Zähnen, annehmen", empfiehlt Oesterreich. "Ein Milchzahnweiß wirkt bei einem 60-Jährigen einfach unnatürlich." Er würde Patienten deshalb immer von extremen Wünschen in Sachen Zahnaufhellung abraten, weil übermäßig stark gebleichte Zähne stets auffallen.
Wichtig zu wissen: Aufhellen lässt sich nur ein natürlicher Zahn. Die Farbe von Kronen oder Füllungen ist unveränderbar. Letztere können außerdem durch einen aufgehellten Zahn dunkel durchscheinen. Vor dem Bleichen sei eine gründliche Aufklärung des Patienten unabdingbar, betont Oesterreich. Vor der Behandlung sei außerdem eine Zahnreinigung nötig und die Kontrolle, dass weder Karies noch Zahnbettentzündungen vorliegen. Das Zähnebleichen ist in der Regel eine Selbstzahlerleistung, da es medizinisch gesehen meist nicht nötig ist.
Berlin (dpa/tmn)
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