Sie befinden sich hier:

Startseite > Aktuelles > News > News: Leben mit behindertem Kind

17.12.2009: Leben mit behindertem Kind

Wie das Leben mit einem behinderten Kind aussehen kann, sollen Schwangere künftig schon frühzeitig erfahren. Wenn sie bei der Pränataldiagnostik den Befund erhalten, dass ihr Kind voraussichtlich körperlich oder geistig behindert sein wird, sollen sie ein Informationsblatt von ihrem Arzt bekommen.

Darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln hin. In dem Merkblatt erfahren werdende Eltern unter anderem, dass sie Anspruch auf psychosoziale und rechtliche Beratung haben. Außerdem werden Ansprechpartner und Selbsthilfegruppen genannt.

Das Informationsblatt soll helfen, mit dem schwierigen Befund umzugehen. Eltern sollen schon vor der Geburt Hinweise zu Fördermöglichkeiten für Familien bekommen. Hintergrund ist die neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, das am 1. Januar 2010 in Kraft tritt. Danach müssen Ärzte Schwangere mit einem auffälligen Befund über das Leben mit einem behinderten Kind informieren.

Informationen: Das "Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik" kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.

Quellen:

Köln (dpa/tmn)

Onmeda-Lesetipps:

Link-Tipps:

Newsmanagement und Kontaktmöglichkeiten:

 

Am häufigsten gelesen

Bilderpaarsuche

Bilderpaarsuche

Bilderpaarsuche ist ein Merkspiel, das Sie sicher noch aus Kindertagen kennen. Halten Sie Ihr Gedächtnis in Schwung und spielen Sie hier Bilderpaarsuche online! mehr ...

Weitere Themen:

Disclaimer:

© 2010 goFeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.