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Keine Praxisgebühr für Schutzimpfung

06.12.2012

Das Bild zeigt eine Spritze.

Wer seinen Impfpass auf den neuesten Stand bringt, kann sich in manchen Fällen die Praxisgebühr sparen. Denn gesetzlich versicherte Patienten sind in bestimmten Fällen davon befreit.

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf zahlreiche Schutzimpfungen. Die Praxisgebühr falle nicht an, wenn sich ein Patient beim Arzt nur impfen lässt, erläutert der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Berlin. Die Kasse komme für die Kosten auf, wenn die jeweilige Impfung in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verzeichnet ist. Grundlage der Richtlinie seien Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut.

Zu den übernommenen Impfungen zählen zum Beispiel die Immunisierungen gegen Diphtherie und Kinderlähmung. Bei bestimmten Grunderkrankungen oder ab einem Alter von 60 Jahren trägt die Kasse aber auch die Kosten für eine Grippeimpfung, so der GKV-Spitzenverband.

Quellen:

Berlin (dpa/tmn)

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