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05.03.2010: Impfung während der Schwangerschaft![]() Schwangere dürfen geimpft werden, wenn es einen dringenden Grund wie ein erhöhtes Infektionsrisiko gibt. Das erläutert das Deutsche Grüne Kreuz (DGK) in Marburg. Allerdings muss es sich um einen Totimpfstoff handeln, und die Impfung sollte möglichst nicht im ersten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Ausnahme davon kann zum Beispiel eine Tetanus-Spritze nach einer Verletzung sein, die notfalls auch am Anfang der Schwangerschaft gegeben werden sollte. Es sei bislang kein Fall bekannt, in dem solch ein Totimpfstoff wie der gegen Diphtherie, Keuchhusten oder Influenza einem ungeborenen Kind geschadet hätte. Lebendimpfstoffe sind dem DGK zufolge dagegen verboten. Es sei zu befürchten, dass die begrenzt vermehrungsfähigen Impfkeime auf das Kind übergehen und schwere Schäden anrichten. Das betrifft zum Beispiel Impfungen gegen Masern, Mumps oder Röteln. Ein guter Schutz für die werdende Mutter ist daher, wenn alle engeren Kontaktpersonen über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Vor einer geplanten Schwangerschaft rät das DGK Frauen, den eigenen Impfstatus zu überprüfen. So sollte die Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie und Polio vorhanden sein und beizeiten aufgefrischt werden. Unter anderem sollte auch gegen Keuchhusten geimpft werden, weil eine werdende Mutter dem Kind dagegen keinen Nestschutz mitgeben kann. Quellen:Marburg (dpa/tmn) Onmeda-Lesetipps:Newsmanagement und Kontaktmöglichkeiten:© goFeminin.de GmbH
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