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Stand: 10. August 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist schon seit Jahren immer wieder im Gespräch – jetzt soll sie nach langer Verzögerung endlich eingeführt werden. Doch was bedeutet das für die Versicherten?
Ein Teil der Versicherten hat bereits Post von seiner Krankenkasse erhalten – mit der Bitte, ein Lichtbild zuzusenden, damit die elektronische Gesundheitskarte fertiggestellt werden kann. Bis Ende 2011 sollen auf diese Weise mindestens zehn Prozent aller versicherten Bürger anstelle der bisherigen Krankenkassenkarte eine eGK von ihrer Kasse bekommen. Kassen, die dieses Ziel nicht erreichen, werden die Verwaltungsausgaben nach einer gesetzlichen Regelung um zwei Prozent gekürzt. Auf diese Weise will die Bundesregierung die elektronische Gesundheitskarte möglichst rasch einführen.
Ursprünglich sollte die elektronische Gesundheitskarte bereits 2006 zum Einsatz kommen, ihr Start wurde jedoch immer wieder verschoben. Nur in ausgewählten Modellregionen haben Versicherte die eGK bereits genutzt. Nun will der Bundestag das Projekt vorantreiben und die elektronische Gesundheitskarte zunächst in einer weniger umfangreichen Variante (sog. Basis-Rollout) etablieren. Nach und nach sollen schrittweise weitere Funktionen hinzukommen.
| Die neue elektronische Gesundheitskarte wird ab Oktober 2011 parallel zur Krankenkassenkarte gültig sein, das heißt: Versicherte, die bereits die eGK erhalten haben, können diese ebenso beim Arzt vorlegen wie Personen, die noch die bisherige Krankenkassenkarte besitzen. |
Ziel der elektronischen Gesundheitskarte ist es, das Gesundheitswesen in Deutschland zu modernisieren: Die Versicherten sollen mehr Eigenverantwortung bekommen, zudem soll eine bessere Versorgung gewährleistet werden und Bürokratie abgebaut werden. Der Arzt kann mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte alle für ihn relevanten Daten abrufen. Zukünftige Funktionen wie etwa das Speichern von Notfalldaten erleichtern es dem Arzt, den Patienten optimal zu behandeln. So kann der Arzt beispielsweise auf einen Blick erkennen, ob chronische Erkrankungen oder Allergien vorliegen. Im Notfall können Rettungskräfte mit diesen wichtigen Hintergrundinformationen gezielt helfen – was lebensrettend sein kann. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte damit einverstanden ist, dass diese Daten auf seiner elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind. Bis auf die Stammdaten wie etwa der Name oder das Geburtsdatum kann der Patient weitgehend selbst entscheiden, welche Informationen auf der eGK festgehalten werden sollen.
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