Verstopfung: rezeptpflichtige Medikamente

Von: Andrea Lubliner (Pharmazeutin und Fachtexterin für medizinische Fachtexte)
Letzte Aktualisierung: 17.12.2021 - 16:18 Uhr

auch bezeichnet als:
Obstipation

Behandlung mit rezeptpflichtigen Medikamenten

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht von Wirkstoffen, die bei dem Anwendungsgebiet "Verstopfung" zum Einsatz kommen können.

Zu jedem Wirkstoff können Sie sich die rezeptpflichtigen Medikamente, die den jeweiligen Wirkstoff enthalten, anzeigen lassen. Unterhalb jedes Wirkstoffnamens werden Ihnen zusätzlich Informationen zu den Wirkungen und den Einsatzgebieten des Wirkstoffes angezeigt.

WirkstoffMedikamente

Mebeverin

Wirkungen und Einsatzgebiete des Wirkstoffes:

  • glatte Muskulatur des Magen-Darm-Trakts, besonders des Dickdarms, entspannen
  • Durchfall lindern
  • Blähungen vermindern
  • Verstopfung beheben

Macrogol

Wirkungen und Einsatzgebiete des Wirkstoffes:

  • Verstopfungen behandeln
  • Darm vor Operationen oder Darmspiegelungen leeren

Prucaloprid

Wirkungen und Einsatzgebiete des Wirkstoffes:

  • Magenentleerung beschleunigen
  • Bewegung des Dickdarmes anregen
  • Bewegung von Magen und Zwölffingerdarm fördern
  • Darmentleerung auslösen

Linaclotid

Wirkungen und Einsatzgebiete des Wirkstoffes:

  • Absonderung von Darmsäften fördern
  • Bauchschmerzen lindern
  • Durchlaufzeit des Nahrungsbreis verkürzen

Macrogol 3350 + Natriumchlorid + Natriumhydrogencarbonat + Kaliumchlorid

Wirkungen und Einsatzgebiete des Wirkstoffes:

  • Stuhlvolumen erhöhen
  • Darmtransport beschleunigen
  • Ausscheidung aktivieren

Naloxegol

Wirkungen und Einsatzgebiete des Wirkstoffes:

  • Opioid-Wirkung im Darm aufheben
  • Darmbeweglichkeit erhalten
  • Flüssigkeitsausscheidung in den Darm fördern

Disclaimer:
Bitte beachten: Die Angaben zu Wirkung, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie zu Gegenanzeigen und Warnhinweisen beziehen sich allgemein auf den Wirkstoff des Medikaments und können daher von den Herstellerangaben zu Ihrem Medikament abweichen. Bitte fragen Sie im Zweifel Ihre*n Arzt*Ärztin oder Apotheker*in oder ziehen Sie den Beipackzettel Ihres Medikaments zurate.