Gastritis: rezeptpflichtige Medikamente

Von: Andrea Lubliner (Pharmazeutin und Fachtexterin für medizinische Fachtexte)
Letzte Aktualisierung: 25.11.2013

auch bezeichnet als:
Entzündung der Magenschleimhaut; Magenschleimhaut-Entzündung; Magenschleimhautentzündung

Behandlung mit rezeptpflichtigen Medikamenten

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht von Wirkstoffen, die bei dem Anwendungsgebiet "Gastritis" zum Einsatz kommen können.

Zu jedem Wirkstoff können Sie sich die rezeptpflichtigen Medikamente, die den jeweiligen Wirkstoff enthalten, anzeigen lassen. Unterhalb jedes Wirkstoffnamens werden Ihnen zusätzlich Informationen zu den Wirkungen und den Einsatzgebieten des Wirkstoffes angezeigt.

Übersicht der Wirkstoffe bei dem Anwendungsgebiet "Gastritis"

WirkstoffMedikamente

Pipenzolat

Wirkungen und Einsatzgebiete des Wirkstoffes:

  • Krämpfe und Schmerzen bei Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes mindern

Ursodeoxycholsäure

Wirkungen und Einsatzgebiete des Wirkstoffes:

  • Cholesterin-Gallensteine auflösen
  • Cholesterin-Aufnahme im Darm hemmen
  • Cholesterin-Gehalt der Gallenflüssigkeit mindern
  • Leberzirrhose aufhalten
  • Magenentzündung durch Gallensaftrückfluss (Gallenrefluxgastritis) lindern

Amoxicillin

Wirkungen und Einsatzgebiete des Wirkstoffes:

  • bakterielle Infektionen behandeln
  • Infektionen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich behandeln
  • Infektionen im Magen-Darm-Trakt behandeln
  • Infektionen der Gallenwege lindern
  • Infektionen der Harnwege und der Nieren behandeln
  • Entzündungen der Atemwege behandeln
  • Entzündungen der Herzinnenhaut und der Herzklappen vorbeugen
  • Salmonellen und Typhuserreger bekämpfen
  • Entzündungen der Knochen lindern.
  • Aufbau der Bakterienwand hemmen
  • Bakterien abtöten

Disclaimer:
Bitte beachten: Die Angaben zu Wirkung, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie zu Gegenanzeigen und Warnhinweisen beziehen sich allgemein auf den Wirkstoff des Medikaments und können daher von den Herstellerangaben zu Ihrem Medikament abweichen. Bitte fragen Sie im Zweifel Ihre*n Arzt*Ärztin oder Apotheker*in oder ziehen Sie den Beipackzettel Ihres Medikaments zurate.